Verordungen & Musterverträge

Verordnungen

Bei Fragen rund um Ihren Anschluss sowie zur Energieversorgung mit Strom und Erdgas gelten derzeit folgende Verordnungen:

Neben den Verordnungen sind nachfolgende ergänzende Bedingungen zu beachten. Diese beziehen sich auf die Handlungspflichten der Netzbetreiber.

Ergänzende Bedingungen und Preisblätter

MUSTERVERTRÄGE

Der Netzanschlussvertrag enthält alle Angaben rund um Ihren Anschluss von der Anschrift des Anschlussobjektes, über Eigentumsgrenzen und Netzebenen bis zur vereinbarten Vorhalteleistung. Damit Ihnen das Prüfen der Daten erleichtert wird, stellen wir folgende Musterverträge mit Erläuterungen zur Ansicht zur Verfügung.

VERTRAGSANPASSUNGSMÖGLICHKEIT § 29 NAV

Am 8. November 2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl.I S.2477, 2485) in Kraft getreten.

Die NETZE Bad Langensalza GmbH macht durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet von Ihrem Recht nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gebrauch, die Anpassung aller vor dem 13.07.2005 geschlossenen Netzanschlussverträge in Niederspannung an die geltende Rechtslage zu verlangen.

Damit werden die NAV mit Wirkung von dieser Bekanntmachung folgenden Tag an Bestandteil aller mit der NETZE Bad Langensalza GmbH bestehenden Netzanschlussverträge in Niederspannung.

Die Vertragsanpassung erfolgte durch öffentliche Bekanntmachung am 07.05.2007 in der lokalen Presse Thüringens und wurde zum 08.05.2007 wirksam. Die entsprechenden Musterverträge werden in Kürze auf unserer Internetseite veröffentlicht.

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