Einspeisung von Elektrizität

Für die Errichtung einer Eigenerzeugungsanlage (nach EEG, KWK oder sonstige) bitten wir Sie, für alle Anlagen folgende Unterlagen einzureichen:

  • ausfüllbares Formular – VDE AR 4105 NS-Netze
  • Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
  • Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage mit den technischen Daten der Anlage (Mustervorlage lt. VDEW-Richtlinie)
  • EEG-Datenerfassungsblatt
  • EEG-Inbetriebnahmeerklärung
  • Lageplan, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Aufstellungsort hervorgehen
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend).
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen mit genauen Angaben über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion und ggf. eine entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers zum Nachweis der Anforderungen
  • Angabe über den Kurzschlussstrom der Eigenerzeugungsanlage am Übergabepunkt im Niederspannungsnetz
  • Angaben zur selbsttätigen Freischaltstelle mit gültiger Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zertifizierungsstelle der Berufsgenossenschaft oder einer anderen unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle gemäß DIN V VDE 0126-1-1 aus 02/2006. Als Verfahren sind zugelassen:
  • Impedanzmessung oder
  • dreiphasige Spannungsüberwachung oder
  • Frequenzshifting-Verfahren (IEEE 929)
  • Vorläufige Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und maßgeblichen Vergütungshöhe für Strom aus Anlagen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
  • Anlagenbetreiber(in) von Photovoltaikanlagen sind gemäß § 16 Abs. 2 des Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Für die Meldung ist das “Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur” zu verwenden. Eine Kopie der Meldung ist dem Netzbetreiber spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme vorzulegen.