Umverlegungen

Führen Energieanlagen, die sich auf dem Grundstück des Anschlussnehmers befinden und im Eigentum des Netzbetreibers stehen, an entsprechender Stelle zu einer Nutzungshinderung des Grundstückes, kann der Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer) eine Umverlegung beantragen.

Der Netzbetreiber prüft die rechtliche Situation des Nutzungsrechtes und die sich daraus ableitende Kostentragungspflicht.

Liegt eine Kostentragungspflicht durch den Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer) vor, erhält dieser ein Angebot vom Netzbetreiber für die Umverlegung.