Um den Erfordernissen des Energierechts Rechnung zu tragen, ist es notwendig, einen neuen Netzanschlussvertrag abzuschließen. Der Abschluss eines Netzanschlussvertrages mit dem zuständigen Netzbetreiber ist die Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage an das Netz der Allgemeinen Versorgung sowie die Abwicklung von Stromlieferverträgen eines Stromlieferanten mit dem/den über die Anschlussanlage versorgten Stromkunden.
Im Netzanschlussvertrag werden alle netzanschlussspezifischen Vereinbarungen zur Eigentumsgrenze, zur Versorgungs- und Messspannung sowie zur Vorhalteleistung und zur Einspeiseleistung getroffen.