Steckfertige PV-Anlagen

KURZINFORMATION ZU SOGENANNTEN MIKRO-PV-ANLAGEN MIT STECKER

Bei den Verteilernetzbetreibern häufen sich die Anfragen bzgl. der Anschlussbedingungen von sogenannten Mikro-PV-Anlagen aufgrund der im Mai 2018 herausgegebenen Vornorm DIN VDE V 0100-551-1. Diese Anlagen bestehen aus einem oder mehreren Solar-Modul(en) und einem Modulwechselrichter. Im Weiteren werden diese Mikro-PV-Anlagen auch als „plug and play “-Lösung für den Anschluss an einer Steckdose angeboten.

Nachfolgend sind Hinweise auf zu beachtende technische, gesetzliche und behördliche Vorgaben zusammengestellt:

TECHNISCHE HINWEISE:

Gemäß DIN VDE V 0100-551-1 darf die Stromerzeugungseinrichtung nur mit einer speziellen Energie- steckvorrichtung (z.B. nach DIN VDE V 0628-1) an einem Endstromkreis angeschlossen werden. Zu beachten sind die in dieser Norm genannten Anforderungen um die technische Sicherheit zu gewähr- leisten. Insbesondere möchten wir auf die Vorgaben zum Anschluss an einen Endstromkreis* hinweisen, u.a. Fehlerstromschutz (FI) und Strombelastbarkeit der Leitung.

* Endstromkreis = Stromkreis, der dafür vorgesehen ist, elektrische Verbrauchsmittel oder Steckdosen unmittelbar mit Strom zu versorgen.

ANMELDUNG BEIM STROMNETZBETREIBER:

Für alle Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gelten die VDE-AR-N 4105 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und damit das übliche Anmeldeverfahren beim jeweiligen Netzbetreiber, auch wenn es sich nur um ein einzelnes PV-Modul handeln sollte.

Anmerkungen:

  • §  Ob eine EEG-Vergütung beansprucht wird oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Anmeldepflicht der Stromerzeugungsanlage.
  • EEG2023 §8 Absatz 5a Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.

RECHTLICHE HINWEISE:

Der Anschluss einer solchen Anlage kann zur Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Strafgesetz- buch) bei Rücklaufen des Stromzählers führen. (Um das Rücklaufen des Stromzählers zu vermeiden, ist die Stromerzeugungsanlage bei Stromnetzbetreiber anzumelden. Der Stromnetzbetreiber prüft nach der Anmeldung, ob ein Zähleraustausch notwendig ist.)

Anmerkungen:

  • Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Weitere Informationen hierzu stellt die Bundesnetzagentur zur Verfügung.

FAQ ZU STECKERFERTIGEN PV-ANLAGEN

Anmeldung Steckerfertige-Erzeugungsanlage

Bitte füllen Sie zur Anmeldung das Formular vollständig aus und senden dieses an info(at)nbl-badlangensalza.de

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