KURZINFORMATION ZU SOGENANNTEN MIKRO-PV-ANLAGEN MIT STECKER
Bei den Verteilernetzbetreibern häufen sich die Anfragen bzgl. der Anschlussbedingungen von sogenannten Mikro-PV-Anlagen aufgrund der im Mai 2018 herausgegebenen Vornorm DIN VDE V 0100-551-1. Diese Anlagen bestehen aus einem oder mehreren Solar-Modul(en) und einem Modulwechselrichter. Im Weiteren werden diese Mikro-PV-Anlagen auch als „plug and play “-Lösung für den Anschluss an einer Steckdose angeboten.
Nachfolgend sind Hinweise auf zu beachtende technische, gesetzliche und behördliche Vorgaben zusammengestellt:
TECHNISCHE HINWEISE:
Gemäß DIN VDE V 0100-551-1 darf die Stromerzeugungseinrichtung nur mit einer speziellen Energie- steckvorrichtung (z.B. nach DIN VDE V 0628-1) an einem Endstromkreis angeschlossen werden. Zu beachten sind die in dieser Norm genannten Anforderungen um die technische Sicherheit zu gewähr- leisten. Insbesondere möchten wir auf die Vorgaben zum Anschluss an einen Endstromkreis* hinweisen, u.a. Fehlerstromschutz (FI) und Strombelastbarkeit der Leitung.
* Endstromkreis = Stromkreis, der dafür vorgesehen ist, elektrische Verbrauchsmittel oder Steckdosen unmittelbar mit Strom zu versorgen.
ANMELDUNG BEIM STROMNETZBETREIBER:
Für alle Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gelten die VDE-AR-N 4105 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und damit das übliche Anmeldeverfahren beim jeweiligen Netzbetreiber, auch wenn es sich nur um ein einzelnes PV-Modul handeln sollte.
Anmerkungen:
- § Ob eine EEG-Vergütung beansprucht wird oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Anmeldepflicht der Stromerzeugungsanlage.
- Ein vereinfachtes Verfahren ist nach der VDE-AR-N 4105 für steckerfertige Erzeugungsanlagen, die an einer bereits vorhandenen speziellen Energiesteckdose angeschlossen werden, möglich. Dieses Verfahren ist nur bis zu einer Leistung von 600 W zulässig.
RECHTLICHE HINWEISE:
Der Anschluss einer solchen Anlage kann zur Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Strafgesetz- buch) bei Rücklaufen des Stromzählers führen. (Um das Rücklaufen des Stromzählers zu vermeiden, ist die Stromerzeugungsanlage bei Stromnetzbetreiber anzumelden. Der Stromnetzbetreiber prüft nach der Anmeldung, ob ein Zähleraustausch notwendig ist.)
Anmerkungen:
- Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Weitere Informationen hierzu stellt die Bundesnetzagentur zur Verfügung.
FAQ ZU STECKERFERTIGEN PV-ANLAGEN
Anmeldung Steckerfertige-Erzeugungsanlage
Bitte füllen Sie zur Anmeldung das Formular vollständig aus und senden dieses an info(at)nbl-badlangensalza.de