Anschlüsse, die auf Grund ihres Leistungsbedarfs nicht mehr an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden können, erhalten einen Anschluss aus höher gelagerten Netzebenen.
Die Anmeldung kann unter Verwendung des Formblatts (AAN) oder formlos durch ein entsprechendes Schreiben des Anschlusskunden unter Angabe der benötigten Vorhalteleistung und des vorgesehenen Anschlusspunktes auf dem Kundengrundstück erfolgen.
Der Anschlussnehmer erhält einen Anschlussvertrag, in dem die Leistung, Übergabestelle, Eigentumsgrenzen, Zeitraum der Anschlusserrichtung sowie Kostenbeiträge enthalten sind.
Mit Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages werden die Maßnahmen zur Herstellung des Anschlusses eingeleitet.