Was ist Redispatch 2.0?
Aktuell werden durch Redispatch entstehende Überlastungen im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.
Die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) wurden im Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0, am 17. Mai 2019 in Kraft getreten) aufgenommen und sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen.
Zukünftig sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement als Instrument genutzt haben. Zukünftig werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen.
Die wichtige Rolle der Verteilnetzbetreiber im Gesamtsystem und im Rahmen der Energiewende wird damit unterstrichen. Die Gesetzesänderung stellt aber auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch neue Herausforderungen dar.
Zum Aufbau völlig neuer Prozesse für die Behandlung von Netzengpässen ist eine branchenweite enge Zusammenarbeit der beteiligten Akteure unerlässlich.
Umsetzung Redispatch 2.0
Im BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. wurden branchenweit die zukünftigen Prozesse erarbeitet und in einer Branchenlösung dokumentiert. Diese sowie weitere Informationen und ein Einführungsszenario finden Sie auf der Internetseite des BDEW.
Konkrete Festlegungen für betroffene Anlagenbetreiber
Für die Umsetzung eines Abrufes durch einen Netzbetreiber steht das Verfahren der Steuerung durch den Einsatzverantwortlichen einer steuerbaren Ressource anhand vorgegebener Fahrpläne (Aufforderungsfall) oder Nutzung der technischen Einrichtung zur Steuerung durch den Anschlussnetzbetreiber (Duldungsfall) zur Verfügung
Technische Richtline der NETZE Bad Langensalza GmbH
Außerdem werden die Rollen des Betreibers einer technischen Ressource (BTR) und des Einsatzverantwortlichen (EIV) einer steuerbaren Ressource eingeführt, die verschiedene Pflichten in diesem Prozess erfüllen müssen.
Mitteilung Einsatzverantwortlicher und Betreiber technischen Ressourcen