Grund- und Ersatzversorgung

GRUNDVERSORGUNGSPFLICHT  nach § 36 Abs. 2 EnWG

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 sind im Erdgas- und im Stromnetzgebiet der NETZE Bad Langensalza GmbH die Stadtwerke Bad Langensalza GmbH Grundversorger.