NETZE Bad Langensalza Preisblatt ab 01.01.2026
Veröffentlichungspflicht § 118 EnWG (typisierte Abnahmefälle)
KONZESSIONSABGABE
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Ort, in der sich die Entnahmestelle befindet, und dem mit den Stadtwerken Bad Langensalza GmbH geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung (KAV).







