Die Entgelte für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenten Messsystem können dem veröffentlichten Preisblatt entnommen werden.
Eine Übersicht über derzeitige Zusatzleistungen im Sinne von § 35 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz und deren Entgelte sind ebenfalls dem veröffentlichten Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht.