Alle Verträge können Sie als PDF-Dokument einsehen.
NETZNUTZUNGS-/ LIEFERANTENRAHMENVERTRAG
Netznutzungsvertrag lt. Beschluss der Bundesnetzagentur (BK6-20-160)
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss (Az. BK6-20-160) vom 21.12.2020 die Anpassung des Netznutzungsvertrag Strom angepasst.
Gemäß der Festlegung BK6-20-160 ist der Netzbetreiber dazu verpflichtet, den Netznutzungsvertrag in der vorgegebenen Fassung auf der Internetseite zu veröffentlichen und dem Netznutzer/Lieferanten einen Vertragsabschluss in Textform zu ermöglichen.
Das Vertragsmuster entspricht vollumfänglich dem durch die Bundesnetzagentur festgelegten Standardvertrag.
ab 1.04.2022
Anlage a EDI-Vereinbarung
Anlage b Sperrung
Anlage c Zuordnungsvereinbarung
bis 31.03.2022
Netznutzungs-/ Lieferantenvertrag
Anlage a Preisblatt
Anlage a Preisblatt ab 01.07.2020
Anlage b Kontaktdaten
Anlage c EDI-Vereinbarung
Anlage d Sperrung
Anlage e Zuordnungsvereinbarung
VERTRAGSANPASSUNGSMÖGLICHKEIT § 29 NAV
Am 8. November 2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl.I S.2477, 2485) in Kraft getreten.
Die NETZE Bad Langensalza GmbH macht durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet von Ihrem Recht nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gebrauch, die Anpassung aller vor dem 13.07.2005 geschlossenen Netzanschlussverträge in Niederspannung an die geltende Rechtslage zu verlangen.
Damit werden die NAV mit Wirkung von dieser Bekanntmachung folgenden Tag an Bestandteil aller mit der NETZE Bad Langensalza GmbH bestehenden Netzanschlussverträge in Niederspannung.
Die Vertragsanpassung erfolgte durch öffentliche Bekanntmachung am 07.05.2007 in der lokalen Presse Thüringens und wurde zum 08.05.2007 wirksam. Die entsprechenden Musterverträge werden in Kürze auf unserer Internetseite veröffentlicht.
ANSCHLUSSNUTZUNGSVERTRAG
Den Anschlussnutzungsvertrag und die dazugehörigen Anlagen können Sie als PDF-Dokument einsehen.
Anschlussnutzungsvertrag
Anlage 1 Technische Regelwerke
Anlage 2 Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) vom 1.11.2006 (BGBl. I Seite 2477)